Zum 1.1.2024 ist das neue Soziale Entschädigungsrecht – das SGB XIV – in Kraft getreten. Hiernach sollen Betroffene von Gewalttaten unterstützt werden. So können Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, wie eine Gewalttat, einen Gesundheitsschaden erlitten haben, Leistungen (wie Entschädigungszahlungen) vom Staat erhalten. Dies gilt auch für deren Hinterbliebene, Angehörige und Nahestehende. Neu im Gegensatz zum ehemaligen Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist unter anderem, dass auch Betroffene schwerwiegender, psychischer Gewalttaten Leistungen erhalten können. So kann hierunter auch Menschenhandel gefasst werden, der durch Drohung oder Zwang vollzogen wird. Zudem besteht ein Anspruch auf Schnelle Hilfen in Traumaambulanzen und ein persönliches Fallmanagement, welches im Antrags- und Leistungsverfahren unterstützend wirken soll.
Weitere Informationen zum SGB XIV finden Sie auf der Webseite des BMAS.
Der KOK hat zusammen mit der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) und dem undesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel verfasst. Diese ist am Montag, den 8.1.24, kostenlos auf der Webseite des KOK downloadbar.