Aktuelles im KOK

Das sog. Asylpaket II und das Gesetz zur erleichterten Ausweisung ausländischer Straftäter*innen sind seit dem 17. März in Kraft

Am 17. März ist das umstrittene Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren in Kraft getreten, das unter anderem folgende Verschärfungen vorsieht:

  • Beschleunigtes Verfahren: Über Asylanträge bestimmter Asylbewerber*innen, vor allem Antragsteller*innen aus sicheren Herkunftsstaaten soll nun innerhalb einer Woche, maximal in drei Wochen entschieden werden.
  • Besondere Aufnahmeeinrichtungen: Die Asylbewerber*innen  werden in diesen Aufnahmeeinrichtungen für die Dauer ihres Verfahrens untergebracht. In dieser Zeit sowie im Fall einer Einstellung oder Ablehnung des Verfahrens und bis zur Ausreise oder Rückführung ist ihr Aufenthalt auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde begrenzt
  • Abschiebungshindernisse aus „vermeintlich gesundheitlichen Gründen“: Nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung verschlimmern gelten als Abschiebhindernis. Trauma und posttraumatische Belastungsstörungen werden damit nicht mehr erfasst.
  • Familiennachzug: Für subsidiär Schutzbedürftige, auch Minderjährige, wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit humanitärer Einzelfallentscheidungen.
  • Kürzungen der  Geldleistungen: Die Geldleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf sollen unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Sicherung des Existenzminimums unter Nichtberücksichtigung einzelner Verbrauchsausgaben gesenkt werden.

Ebenfalls am 17. März 2016 in Kraft getreten, ist das Gesetz zur erleichterten Ausweisung ausländischer Straftäter*innen und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerber*innen. Danach gilt für Ausländer, die für Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder  Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurden, auch bei Bewährungsstrafen ein sogenanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse.

Weitere Informationen können der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern entnommen werden.

Die Pressemitteilung des KOK zum sogenannten Asylpaket II können Sie hier nachlesen.

Viele Verbände und Organisationen haben sich im Vorfeld, in teilweise ausführlichen Stellungnahmen, gegen die geplanten Gesetzesänderungen ausgesprochen, beispielsweise die Diakonie, das Forum Menschenrechte, Amnesty International oder der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein in der so genannten Berliner Erklärung. Auf die Folgen der Verschärfungen insbesondere für Kinder weisen der Deutsche Kinderschutzbund in einem offenen Brief sowie ECPAT in einer Pressemitteilung hin.

In Verbindung stehende Informationen:

Asylpaket von Bundetag und Bundesrat beschlossen - 26.02.2016

Asylpaket II vom Kabinett beschlossen - Pressemitteilung des KOK - 02.02.2016 11:45

Einigung auf Asylpaket II - 29.01.2016 15:30

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