Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 07.11.2024 entschieden, dass nationale Regelungen, die bestimmte Familienangehörige von Betroffenen vorsätzlicher Gewalttaten automatisch von Entschädigungszahlungen ausschließen, mit EU-Recht unvereinbar sind. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle nahen Familienangehörigen eine gerechte und angemessene Entschädigung erhalten, die den individuellen Schaden berücksichtigt.