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Deutliche Verschärfungen beim Zugang zum Europäischen Asylsystem durch Annahme der GEAS Reform

Das Europäische Parlament stimmt der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu. Der KOK und weitere Organisationen kritisieren die Verschärfungen, die mit der Reform einhergehen.

Shutterstock.com/#210669856/Andrey_Kuzmin

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In einer Plenarsitzung am 10. April 2024 stimmte das Europäische Parlament der Reform des Gemeinsamen Europäische Asylsystems (GEAS) zu. Dadurch wird das Gemeinsame Europäische Asylsystem grundlegend reformiert und vor allem deutlich verschärft. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen bspw. einheitliche beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen durchführen. Diese Verfahren sind vor allem für Schutzsuchende vorgesehen, die aus Ländern mit einer Schutzquote von 20 Prozent oder weniger kommen,  für Personen, die keine Dokumente vorweisen können oder die bei der ersten Anhörung widersprüchliche Aussagen gemacht haben. Sie sollen währenddessen (bis zu zwölf Wochen) in Auffanglagern untergebracht werden. Der Zugang zu fairen Asylverfahren und zu Rechtsmitteln wird für Schutzsuchende insgesamt deutlich eingeschränkt, für besonders vulnerable Personen, wie z.B. Betroffene von Menschenhandel oder von geschlechtsspezifischer Gewalt verschärft sich die Situation deutlich, da sie in den beschleunigten Verfahren wohl meist nicht identifiziert werden.

PICUM sieht die Wahrscheinlichkeit weitreichender Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen durch die Reform. Die Implementierung führe u.a. dazu, dass…

  • alle Personen, die ohne gültige Reisedokumente nach Europa kommen, voraussichtlich in Grenzeinrichtungen eingesperrt werden. Dabei gibt es keine Ausnahmen für Familien mit Säuglingen oder Kleinkindern bzw. bezüglich des Alters der Einreisenden.
  • Personen, die als nicht asylberechtigt gelten, direkt in Abschiebeverfahren überführt werden können. Dabei werden andere vorhandene nationale Aufenthaltsmöglichkeiten in Europa, etwa aus medizinischen Gründen oder durch eine Familienzusammenführung, nicht berücksichtigt.
  • Menschen keinen effektiven Rechtsbeistand während der Verwaltungsverfahren an den Grenzen erhalten.
  • Personen abgeschoben werden können, während sie auf eine Entscheidung nach ihrem Einspruch gegen eine Abschiebungsanordnung warten.
  • es zu einer massiven Zunahme von Racial Profiling kommt, da Screening-Verfahren eingeführt werden, um Personen zu identifizieren, die zu einem bestimmten Zeitpunkt illegal in die EU eingereist sind.
  • Mitgliedsstaaten von Maßnahmen zum Schutz abweichen können, wenn sie die Behauptung aufstellen, ein Drittland würde Menschen an ihre Grenzen drängen (entsprechend der so genannten Instrumentalisierungsverordnung).

Während der gesamten Verhandlungen äußerten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der KOK, vielfach Kritik an den Vorschlägen und der Verschärfung der Asylpolitik, in der sie einen Abbau der Menschenrechtsarchitektur in Europa sehen.  Die Appelle sprechen sich gegen die Entrechtung Geflüchteter und für eine menschenrechtskonforme Asylpolitik aus.

Eine detaillierte Übersicht über die beschlossenen Änderungen bietet der Mediendienst Integration.

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