Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurde vom Bundestag in der Sitzung vom 10.11. mit breitem Votum angenommen. Das Fakultativprotokoll stellt einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag dar, der nun innerstaatlich umgesetzt wird. Zur Verbesserung der Überwachung und Einhaltung des Internationalen Paktes wird durch das Fakultativprotokoll Einzelpersonen und Personengruppen nach Erschöpfung des nationalen Rechtswegs ein individuelles Beschwerdeverfahren ermöglicht.
Neue wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechten werden dadurch indes nicht begründet. Mangels entsprechender Erklärung Deutschlands gegenüber den Vereinten Nationen finden zudem die beiden weiteren Kontrollmechanismen, das sog. Staatenbeschwerdeverfahren und Untersuchungsverfahren, keine Anwendung.