Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert in einer am 20.09.2021 veröffentlichten Stellungnahme zum neunten Staatenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Gleichstellung. Es wird auf wesentliche Umsetzungslücken von CEDAW in Deutschland aufmerksam gemacht. Außerdem wird deutlich, dass die Bundesregierung auch die Empfehlungen aus den vorherigen Staatenberichtsverfahren nicht ausreichend umgesetzt hat. Dringender Handlungsbedarf besteht nach Auffassung des djb besonders in den Bereichen Repräsentation von Frauen in Parlamenten und politischen Entscheidungen, Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, Schwangerschaftsabbruch, umfassender Schutz von geflüchteten Frauen, Beschäftigung und Arbeitsleben sowie Steuerrecht.
Vorrangiges Ziel des Deutschen Juristinnenbundes ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen und zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen beizutragen. Er wurde 1948 gegründet und vereinigt Frauen aus allen juristischen Berufen. Der Deutsche Juristinnenbund setzt sich gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, beruflichen und familiären Lebens ein, indem er sich für Gesetzesreformen einsetzt und daran mitwirkt, Amicus-Curiae-Schriftsätze beim Bundesverfassungsgericht einreicht, an Menschenrechtsgremien berichtet, juristische Fortbildung anbietet, den weiblichen juristischen Nachwuchs fördert und Juristinnen unterschiedlicher Herkunft miteinander verbindet.