Anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober hat das Bundesministerium der Justiz den ersten umfassenden Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel angekündigt. Dieser Maßnahmenkatalog, der im Frühjahr 2025 verabschiedet werden soll, wird umfassende Strategien zur Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels – von sexueller Ausbeutung bis hin zu Arbeitsausbeutung – enthalten. Der Nationale Aktionsplan sieht zudem eine Anpassung der Straftatbestände an die reformierte EU-Richtlinie gegen Menschenhandel vor.
Der KOK begrüßt den Nationalen Aktionsplan. Besonders die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen, zur Verbesserung der Datenlage und zur stärkeren Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Behörden sind wichtige Schritte, um den Kampf gegen Menschenhandel weiter voranzutreiben.