Das Non-Punishment Prinzip ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es bezeichnet das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel. Das heißt: Betroffene sollen nicht für Vergehen verfolgt oder bestraft werden, die im Zusammenhang mit Menschenhandel begangen wurden, wie z. B. der Besitz gefälschter Ausweispapiere oder eine irreguläre Beschäftigung.
Die Zwangslage, die durch Menschenhandel entsteht, führt dazu, dass die betroffene Person nicht eigenverantwortlich handelt und somit nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ziel ist es, Betroffene zu ermutigen, Menschenhandel anzuzeigen und in Strafverfahren gegen die Täter*innen als Zeug*innen auszusagen.
Die Dokumente erläutern die nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Anwendung des Prinzips. Die Dokumente sind auf unserer Webseite verlinkt.
Die Dokumente für Dänemark, Frankreich, Italien, Schweiz, Serbien und Spanien sind auf der Seite von La Strada International zu finden.