Das Verwaltungsgericht Lüneburg (04.04.2017) sieht geschlechtsspezifische Verfolgung gegeben und spricht Flüchtlingsanerkennung zu.
Der Verwaltungsgerichtshof München, (17.03.2016), sieht in Zwangsheirat erniedrigende, unmenschliche Behandlung, die Anspruch auf subsidiären Schutz begründet.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, (03.04.2017) gewährt Abschiebeschutz.