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Drei positive Entscheidungen des VG Berlins in Asylverfahren aufgrund von Zwangsverheiratung bzw. Zwangsprostitution in die Datenbank eingestellt

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In seiner sehr positiven Entscheidung vom 19.07.2023 spricht das VG einer von Zwangsverheiratung bedrohten Gambierin Flüchtlingsanerkennung wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung zu und erkennt die gambischen Frauen als `soziale Gruppe´ an.

 

In seinem Urteil vom 02.05.2023 erkennt das Gericht einer von Menschenhandel betroffenen Gambierin Abschiebeschutz zu wegen der Gefahr unmenschlicher Behandlung i.S.d. EMRK aufgrund krankheitsbedingt fehlender Möglichkeit der Existenzsicherung.

 

Mit ähnlicher Begründung spricht es mit Urteil vom 01.06.2023 einer von sexueller Gewalt betroffenen Nigerianerin Abschiebeschutz zu.

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