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Drittes Protokoll zur UN Kinderrechtskonvention tritt in Kraft

Am 14.04.2014, tritt 3 Monate nach Ratifizierung des Protokolls durch den zehnten Staat das dritte Zusatzprotokoll zur UN Kinderrechtskonvention in Kraft. Auch Deutschland hat das Protokoll ratifiziert.

Unter anderem sieht das Zusatzprotokoll ein Individualbeschwerdeverfahren vor. Dies ermöglicht eine Beschwerde beim UN- Ausschuss für die Rechte des Kindes einzulegen wenn Rechte, die in der Konvention oder den beiden anderen Zusatzprotokollen enthalten sind, verletzt wurden.  Voraussetzung dafür ist, dass innerstaatliche Beschwerdemechanismen ausgeschöpft wurden oder nicht vorhanden sind.

Link zur Presseerklärung der UN (englisch): hier

Link zur Kinderrechtskonvention: hier

 

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