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ECPAT: Schattenbericht zum Staatenbericht zu UN-Fakultativprotokoll Kinderhandel

Die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung (ECPAT Deutschland e.V.) hat in Kooperation mit dem KOK e.V. und anderen Nichtregierungsorganisationen einen ergänzenden Bericht zum „Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, betreffend Handel mit Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie“ (OPSC) verfasst. Darin weist sie auf die Mängel und Lücken des Ersten Staatenberichts der Bundesregierung hin, der im April 2013 bei der UN-Kinderrechts-Kommission eingereicht wurde und die Umsetzung der im Protokoll vorgesehenen Maßnahmen in Deutschland dokumentiert. ECPAT kritisiert, dass der Bericht der Bundesregierung nicht hinreichend auf die im Protokoll enthaltenen Vorgaben zur Strafverfolgung und zum Opferschutz eingehe und an vielen Stellen unpräzise und verallgemeinernde Beschreibungen enthalte. Der vollständige Bericht von ECPAT kann hier eingesehen werden.

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