Aktuelles im KOK

Einigung auf Asylpaket II

Nach dem Referentenentwurf des BMI vom 5. November 2015 einigten sich CDU/CSU und SPD nun am 28.01. auf die Details des Asylpakets II, das nun schnell durch das Kabinett soll. Die Koalitionsspitzen verständigten sich darauf, den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige für zwei Jahre auszusetzen. Zudem sollen Marokko, Algerien und Tunesien zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt werden. Dies benötigt jedoch noch die Zustimmung des Bundesrates. Ein Konzept zur Flüchtlingsintegration soll in Eckpunkten von einer Bund-Länder-Gruppe bis Ende Februar vorliegen. Die Finanzierung ist noch nicht geklärt. Weitere Informationen können hier nachgelesen werden.

Auf die Kritik der Zivilgesellschaft am Referentenentwurf sind die Koalitionsspitzen damit nicht eingegangen. So hatten die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), Medico International, PRO ASYL und der Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF) einen gemeinsamen Aufruf gestartet, um die geplante Verschärfung des Asylrechts zu verhindern und faire und rechtsstaatliche Asylverfahren für alle Flüchtlinge zu fordern. Mehreren Ärztevereinigungen u.a. Ärzte der Welt unterstützen den Aufruf.

Als sehr problematisch werden vor allem die Schnellverfahren in besonderen Aufnahmezentren, erschwerte Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte sowie mögliche Abschiebung von Traumatisierten und Erkrankten und die Einstufung der genannten Länder als sichere Herkunftsstaaten gesehen.

Das nun beschlossene Asylpaket II wird von Pro Asyl ebenfalls scharf kritisiert. Unter dem Titel "Asylpaket II stoppen!" hat Pro Asyl einen Aufruf gestartet, dem sich jede*r anschließen kann.

Der Deutsche Kinderschutzbund äußerste ebenfalls Kritik, insbesondere an der Aussetzung des Familiennachzugs, in einem offenen Brief an Kanzlerin Merkel.

Auch der KOK hat sich bereits im November 2015 kritisch zu dem Entwurf und den geplanten Verschärfungen geäußert. Besonders problematisch in dem Entwurf sieht der KOK die Verschärfung des § 60 Absatz 7 Satz 2 Aufenthaltsgesetz zum Verbot der Abschiebung bei konkreter Gefahr aus gesundheitlichen Gründen. Hiernach liegt eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen nur noch vor bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung verschlechtern würden. Posttraumatische Belastungsstörungen, unter denen bspw. Flüchtlinge und auch Betroffene von Menschenhandel zum Teil leiden sollen zukünftig nicht mehr darunter fallen und somit auch nicht mehr als Grund für ein Verbot der Abschiebung anerkannt werden. Dies bewerten wir als einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen.

Die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als so genannte sichere Herkunftsländer sehen wir ebenfalls kritisch, da die menschenrechtliche Situation in diesen Ländern durchaus problematisch ist. Auch aus diesen Ländern kommen Betroffene von Menschenhandel, deren Identifizierung und damit Unterstützung und Schutz durch diese Regelung deutlich erschwert werden.
Zur menschenrechtlichen Lage sowie zu den eigentlichen nötigen Voraussetzungen für eine Einstufung als sicheres Herlunftsland hat Pro Asyl einige Informationen zusammengefasst.

Für eine ausführlichere Diskussion des Entwurfs siehe die Hinweise des KOK, die im November an das BMI geschickt wurden.

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