Am 6.2. einigten sich der Rat der Europäischen Union unter belgischer Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament auf eine EU Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In einer Pressemitteilung begrüßte Bundesfrauenministerin Paus die Einigung als einen „Meilenstein für Europa“. Es ist das erste Mal, dass die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt EU-weit geregelt wird.
Die Richtlinie verspricht unter anderem einen verbesserten Zugang zu Justiz, EU-weite Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat, sowie einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung von Betroffenen. Des Weiteren sieht die Richtlinie eine erstmalige Regelung von gegen Frauen gerichtete Online-Gewalt vor und ist somit ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung von digitaler Gewalt. Insgesamt begrüßen auch zivilgesellschaftliche Organisationen die Einigung auf eine EU-Richtlinie zum Gewaltschutz, kritisieren aber die Weigerung einiger Mitgliedsstaaten (darunter auch Deutschland), den Tatbestand der Vergewaltigung in die Richtlinie aufzunehmen. In einem offenen Brief äußerten sich verschiedene internationale Organisationen dazu, auch in Deutschland gab es deutliche Kritik, ebenfalls in einem offenen Brief, den über 100 Frauen aus Politik, Kultur und Wirtschaft sowie verschiedene Organisationen unterzeichneten.
Bevor die neue Richtlinie in Kraft treten kann, muss die Vereinbarung vom Europäischen Parlament und Rat noch förmlich abgeschlossen werden.