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Einigung im Sexualstrafrecht: „Nein heißt Nein“

Die Politikerinnen der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen haben sich vergangenen Freitag, den 24. Juni, gemeinsam mit der Frauen Union der CDU (FU), als auch der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) auf einen Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts geeinigt. Mit diesem soll nun der Grundsatz „Nein heißt Nein“ konsequent umgesetzt und damit auch die Vorgaben aus Artikel 36 der Istanbul-Konvention erfüllt werden. Zusätzlich werden in dem Änderungsantrag zwei neue Tatbestände eingeführt, durch welche die sexuelle Selbstbestimmung noch umfassender geschützt werden soll: „Zum einem haben wir mit dem Straftatbestand ‚sexuelle Belästigung‘ (§ 184i StGB-E) eine Handhabe geschaffen, um das sogenannte ‚Grapschen‘ angemessen zu ahnden. Zum anderen haben wir uns auf einen Tatbestand geeinigt, der Straftaten aus Gruppen erfasst. Hierbei macht sich strafbar, wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die andere Personen bedrängt und dabei Straftaten nach §§ 177 oder 184i StGB-E begeht“, erklären die Frauen, auf deren Initiative der Änderungsantrag zurückgeht. Der Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts ist bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht worden und soll zusammen mit diesem Änderungsantrag am 07. Juli in die 2. und 3. Lesung gehen. Hier finden Sie die Tagesordnung.

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