Aktuelles im KOK

Einseitige Berichterstattung zum Gesetz gegen Menschenhandel

Das Bundeskabinett hat am 06.04.2016 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel beschlossen.

In den Medien wird vielfach nur über einen Teilaspekt, nämlich die Bestrafung der Freier von sogenannten „Zwangsprostituierten“ berichtet.

Der KOK möchte jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um ein sehr viel umfangreicheres Gesetzesvorhaben handelt, dessen Ziel die Bekämpfung von Menschenhandel ist. Der Entwurf sieht u.a. vor, den Straftatbestand „Menschenhandel“ an die internationalen Vorgaben anzupassen und führt eine Vorschrift zur Ausbeutung der Arbeitskraft ein. Außerdem werden weitere Formen von Menschenhandel, wie erzwungene Betteltätigkeit und Zwang zur Begehung von Straftaten unter Strafe gestellt. Damit sollen, wenn auch aus Sicht des KOK nicht weitgehend genug, einige langjährige Forderungen sowie Verpflichtungen aus internationalen Verträgen, allen voran der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel, umgesetzt werden.

Der KOK hat bereits 2013 ein kritisches Papier zu dem Thema Umgang der Medien mit dem Thema Menschenhandel verfasst.

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