Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat angekündigt, den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) bis Ende 2028 auslaufen zu lassen. Erstanträge sind nur noch bis zum 31. August 2025 möglich, Bewilligungen nur bis Ende 2025. Diese Entscheidung bedeutet faktisch das Ende einer der wichtigsten Hilfsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend.
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, sowie Fachverbände und der Betroffenenrat kritisieren diese Entwicklung scharf. Der Fonds wurde 2013 als zentrales Element des Ergänzenden Hilfesystems eingerichtet, um Betroffene niedrigschwellig bei der Kompensation der Folgen der erlebten Gewalt zu unterstützen. Oft schließt der FSM dort eine Lücke, wo andere Hilfesysteme versagen, da Betroffene die erlebte Gewalt nicht oder nicht mehr hinreichend beweisen können.
Die Entscheidung des BMFSFJ kam für viele Betroffene und Fachstellen überraschend. Bereits seit dem 1. Januar 2025 werden bisher mögliche Vorauszahlungen nicht mehr gewährt, was zahlreiche Betroffene in eine untragbare Situation bringt. Für Betroffene bedeutet das, dass sie beantragte Leistungen zunächst selbst finanzieren müssen – eine Hürde, die für die Mehrheit unüberwindbar ist. Fachberatungsstellen schätzen, dass über 90 % der Antragstellenden nicht in der Lage sind, diese Vorleistungen zu erbringen.
Fachverbände wie BKSF, bff, BAG FORSA und DGfPI fordern, den FSM nachhaltig abzusichern und strukturell zu stärken. Ein zentrales Hilfesystem darf nicht beendet werden, ohne dass eine Alternative bereitsteht. Ohne den Fonds fehlen Betroffenen dringend benötigte Mittel zur Traumabewältigung, Therapie und weiteren Unterstützungsleistungen.
Die Politik steht in der Verantwortung, eine verlässliche Lösung zu schaffen, die niedrigschwellig, rechtssicher und finanziell abgesichert ist. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, appelliert an die Koalitionsparteien, dies entsprechend zu verankern.