Personen, die von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen sind oder waren, befinden sich oftmals aufgrund physischer und/oder psychischer Gewalterfahrungen in sehr schwierigen Lebenssituationen. Insbesondere bei Betroffenen aus Drittstaaten besteht neben der prekären persönlichen Situation auch häufig ein unsicherer aufenthaltsrechtlicher Status. Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung können derzeit einen an ein Strafverfahren geknüpften Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 4a/ §25 Abs. 4b Aufenthaltsgesetz erhalten, dessen hohe Voraussetzungen jedoch erhebliche Hürden darstellen.
Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht die Notwenigkeit Betroffene von Menschenhandel besser zu schützen und erklärt: „Auch Opfer von Menschenhandel sollen ein Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft erhalten“.
Der KOK begrüßt dieses Vorhaben sehr und möchte diese Reform unterstützen. Unter Einbindung der Expertise der Praxis hat der KOK deshalb eine Empfehlung zur Neuregelung des Aufenthaltsrechts für Betroffene von Menschenhandel unabhängig vom Strafverfahren erarbeitet.