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Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Unter Federführung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten haben verschiedene Ausschüsse des Bundesrats Empfehlungen zum Gesetzesentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung erarbeitet. Unter anderem wird darin empfohlen, die Aufwendung eines gewissen Geldbetrags als Anhaltspunkt für Fluchtgefahr zu streichen. Diese Streichung wurde vielfach, u.a. auch vom KOK, scharf kritisiert. Begrüßenswert aus Sicht des KOK ist auch die Empfehlung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthG auch weiterhin ohne ein Einreise- und Aufenthaltsverbot zu erteilen. Auch die Empfehlung, den Zugang zu Integrationskurse für weitere Gruppen zu öffnen, teilt der KOK ausdrücklich.

Die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats (Drs. 642/1/14) vom 27.01.2015 finden Sie hier.

Die Stellungnahme des KOK zum Gesetzesentwurf finden Sie hier.

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