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Entscheidendes Urteil des EGMR zum französischen Sexkaufverbot in Datenbank eingestellt

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Der EGMR hat mit Urteil vom 25.07.2024 entschieden, dass das französische Verbot des Kaufs sexueller Handlungen nicht gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

Französische Sexarbeiter*innen hatten geklagt und argumentiert, das Gesetz schränke ihre persönliche Freiheit und sexuelle Autonomie ein. Der EGMR räumte zwar ein, dass das Verbot tatsächlich in diese Rechte eingreife, jedoch sei dieser Eingriff rechtmäßig.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass Frankreich einen weiten Ermessensspielraum bei der Regulierung von Prostitution habe und die gewählte Vorgehensweise legitime Ziele, wie den Schutz der öffentlichen Ordnung, insbesondere die Verhinderung von Straftaten wie Menschenhandel und den Schutz der Gesundheit verfolge. Obwohl das Gericht die negativen Auswirkungen des Verbots auf Sexarbeiter*innen anerkennt, urteilt es, dass diese nicht notwendigerweise aus dem Verbot herrühren.

Der EGMR betont, dass Frankreich weiterhin die Auswirkungen des Gesetzes beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen müsse.

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