In seiner Entscheidung vom 17.01.2022 verurteilt das Amtsgericht Laufen eine Angeklagte wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und wegen Zwangsarbeit in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten auf Bewährung. Das AG ordnet zudem die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 40.800 EUR an.