Das LSG stellt in seiner Entscheidung vom 06.02.2017 fest, dass ein Arbeitnehmer*innenstatus schon bei 5 Wochenstunden und einem Monatseinkommen von 187 Euro vorliegen kann
Das LSG stellt in seiner Entscheidung vom 06.02.2017 fest, dass ein Arbeitnehmer*innenstatus schon bei 5 Wochenstunden und einem Monatseinkommen von 187 Euro vorliegen kann