Mit Urteil vom 18.07.2023 hebt der BGH die Verurteilung eines Hells Angels Mitglieds wegen ausbeuterischer Zuhälterei und schwerer Zwangsprostitution weitgehend auf und verweist zur Neuverhandlung zurück. Dabei rügt er insbesondere die unzureichende Urteilsbegründung hinsichtlich der Annahme einer Ausbeutung sowie des Veranlassens zur Prostitution.