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Entscheidung des BGH zu Feststellungsinteresse bezüglich Einstandspflicht für zukünftige Tatfolgen

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Mit Beschluss vom 06.06.2023 verwirft der BGH die Revision eines Mannes gegen seine Verurteilung im Adhäsionsverfahren zum Ersatz auch zukünftiger Folgen einer Vergewaltigung. Der Senat sieht das Feststellunginteresse der Nebenklägerin hinreichend begründet.

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