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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Vergütung von Arbeitszeiten bei häuslicher 24-Stunden-Pflege in DB eingestellt

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In seiner Entscheidung vom 24.06.2021 äußert sich das BAG in einem Grundsatzurteil zu der Vergütung von Arbeitszeiten bei häuslicher 24-Stunden-Pflege. Das BAG führt aus, dass sich die Zuständigkeit der deutschen Gerichte aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergibt. Daraus folge auch die Geltung des Mindestlohngesetzes für Arbeitsverhältnisse zwischen im Ausland ansässigen Arbeitgeber*innen und ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmer*innen. Geschuldet sei der gesetzliche Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Das Gericht stellt fest, dass mit dem Mindestlohn nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft zu vergüten ist.

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