In seinem Urteil vom 04.02.2016 stellt der Bundesfinanzhof fest, dass wenn ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau lebt, diese und nicht der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt ist
In seinem Urteil vom 04.02.2016 stellt der Bundesfinanzhof fest, dass wenn ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau lebt, diese und nicht der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt ist