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Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu Kindergeldanspruch einer polnischen Mutter in die Datenbank eingestellt

In seinem Urteil vom 04.02.2016 stellt der Bundesfinanzhof fest, dass wenn ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau lebt, diese und nicht der in Deutschland lebende Vater kindergeldberechtigt ist

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