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Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit der Inhaftierung Asylsuchender zur Überstellung in anderen Mitgliedstaat in Rechtsprechungsdatenbank eingestellt

Der Bundesgerichtshof hat in einem bemerkenswerten Beschluss festgestellt, dass in Deutschland eine zulässige gesetzliche Grundlage zur Inhaftierung von Asylsuchenden  zur Sicherstellung ihrer Abschiebung in Dublin-Verfahren fehlt, sofern dies mit Fluchtgefahr begründet wird.

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