Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.02.2014 entschieden, dass eine Erstattungspflicht aufgrund einer Verpflichtungserklärung auch nach Asylantragstellung und späterer Flüchtlingsanerkennung gilt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.02.2014 entschieden, dass eine Erstattungspflicht aufgrund einer Verpflichtungserklärung auch nach Asylantragstellung und späterer Flüchtlingsanerkennung gilt.