Der EuGH bestätigt mit Urteil vom 30.01.2024 das Recht auf Familiennachzug unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge auch bei Volljährigkeit im Verfahren.
Auch wenn ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling im Laufe des Asylverfahrens volljährig wird, bleibt sein Recht auf Familienzusammenführung mit den Eltern bestehen – sofern der Nachzugsantrag zeitnah nach Anerkennung gestellt wird. In Ausnahmefällen kann zudem auch einer pflegebedürftigen Schwester ein Aufenthaltstitel zu erteilen sein, um die praktische Wirksamkeit dieses Rechts zu gewährleisten.