In seiner Entscheidung vom 25.01.2018 stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass Gutachten grundsätzlich nur unter Wahrung der Grundrechte der Betroffenen zulässig, psychologische Gutachten zur Feststellung der sexuellen Orientierung wegen unverhältnismäßigem Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht jedoch nicht zulässig sind.