Der EGMR stellt in seiner Entscheidung vom 30.03.2017 fest, dass Griechenland die Europaratskonvention gegen Menschenhandel verletzt hat, indem es versäumt habe, Saisonarbeiter vor Menschenhandel zu schützen und eine effektive Strafverfolgung und Bestrafung der Täter zu gewährleisten und spricht den Arbeitern je bis zu 16.000 Euro zu.