Der EuGH hat am 27.02.2014 in einer bemerkenswerten Entscheidung festgestellt, dass Flüchtlingen ab Asylantragstellung Unterstützung zu gewähren ist. Werden Geldleistungen gewährt, müssen diese für ein menschenwürdiges Leben und bei Auslastung der Aufnahmeeinrichtungen zur Anmietung einer Wohnung reichen.