Aktuelles im KOK

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Gewährung subsidiären Schutzes nach § 4 AsylG in DB eingestellt

Rechtsprechungsdatenbank

Shutterstock.com/#681265648/R.Classen

In seiner Entscheidung vom 10.06.2021 äußert sich der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren zu den Voraussetzungen für die Feststellung einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen internationaler und innerstaatlicher bewaffneter Konflikte nach § 4 AsylG. Er stellt fest, dass das Verhältnis der zivilen Opfer zur Gesamtbevölkerung nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium sein kann. Es bedürfe vielmehr einer umfassenden Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles, von denen einige genannt werden.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky