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Entscheidung des Landgerichts Freiburg im sog. Staufener Missbrauchsfall sowie Teilaufhebung durch BGH in die Datenbank eingestellt

Mit Urteil vom 06.08.2018 verurteilt das LG einen der Täter im Staufener Missbrauchsverfahren wegen Zwangsprostitution und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zu 10 Jahren Freiheitsstrafe und Zahlung von 18.000 € Schmerzensgeld an den Nebenkläger. Das Gericht entscheidet sich gegen die Anordnung einer Sicherungsverwahrung und macht dabei umfassende Ausführungen zur `Hangtäterschaft´, Die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung wurde vom BGH mit Urteil vom 09.05.2019 aufgehoben.

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