Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Verstoß gegen Willkürverbot durch Ablehnung von Adhäsionsanträgen in die Datenbank eingestellt
Das Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem Urteil vom 27.05.2020 die Ablehnung eines Adhäsionsantrages verstoße gegen das Willkürverbot, da das Gericht diese mit möglicher Verzögerung des Strafverfahrens begründet habe, was gem. § 406 Abs. 1 S. 6 StPO bei einem Antrag auf Schmerzensgeld jedoch nur wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit zulässig sei