Das LG Bonn spricht mit Urteil vom 16.10.2020 einer Adhäsionsklägerin in einem Vergewaltigungsverfahren 10.000 EUR Entschädigung wegen zweifacher Vergewaltigung zu und macht Ausführungen zu den Bemessungskriterien.
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Das LG Bonn spricht mit Urteil vom 16.10.2020 einer Adhäsionsklägerin in einem Vergewaltigungsverfahren 10.000 EUR Entschädigung wegen zweifacher Vergewaltigung zu und macht Ausführungen zu den Bemessungskriterien.