Das LG Kleve verurteilte im Februar 2017 fünf Bordellbetreiber*innen, die im großen Stil Chinesinnen zur Prostitution nach Deutschland geholt und keinerlei Steuern etc. gezahlt hatten, wegen Einschleusens von Ausländern, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung zu mehrjährigen Haftstrafen und setzt sich auch mit der Frage der selbständigen oder abhängigen Beschäftigung Prostituierter auseinander