In seiner Entscheidung vom 21.01.2021 bestätigt das OLG Köln die Aufhebung eines Haftbefehls und verneint den dringenden Tatverdacht wegen gemeinschaftlichen Menschenhandels. Es nimmt wenig überzeugend an, dass keine Ausbeutung der Betroffenen vorgelegen hätte und stellt auf Umstände des Zwanges ab, obwohl es eingangs feststellt, dass es auf eine Zwangslage bei unter 21-jährigen Betroffenen nicht ankommt.