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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Flüchtlingsanerkennung für Afghaninnen mit westlichem Lebensstil

In seiner Entscheidung vom  21.09.2015 führt das Gericht aus, dass afghanische Frauen mit westlich geprägter Identität als soziale Gruppe im Sinne des Asylverfahrensgesetzes anzusehen sind, wenn die Prägung so stark ist, dass ihnen eine Anpassung an afghanische Traditionen nicht zuzumuten ist.

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