In seiner weitreichenden Entscheidung vom 24.11.2014 in einem Vergewaltigungsverfahren stellt das OLG fest, dass bei `Aussage gegen Aussage´-Konstellationen in Strafverfahren der Nebenklage wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks das Akteneinsichtsrecht zu versagen ist. Aktenkenntnis könne zur Sicherung der Aussagekontinuität genutzt werden und so die gerichtliche Sachaufklärungspflicht gefährden