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Entscheidung des OLG Hamburgs zur Versagung des Akteneinsichtsrechts der Nebenklage in Datenbank eingestellt

In seiner weitreichenden Entscheidung vom 24.11.2014 in einem Vergewaltigungsverfahren stellt das OLG fest, dass bei `Aussage gegen Aussage´-Konstellationen in Strafverfahren der Nebenklage wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks das Akteneinsichtsrecht zu versagen ist.  Aktenkenntnis könne zur Sicherung der Aussagekontinuität genutzt werden und so die gerichtliche Sachaufklärungspflicht gefährden

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