Aktuelles im KOK

Entscheidung des SG Nürnberg zu Eingliederungshilfe für ukrainischen Jungen in die Datenbank eingestellt

Shutterstock.com/#681265648/R.Classen

Die 5. Kammer des SG Nürnberg, verpflichtet mit Beschluss vom 09.03.2023 den Bezirk Mittelfranken zur Kostenübernahme für den Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens eines Jungens mit Behinderung. Der Bezirk hatte dies abgelehnt, da der mit seiner Familie aus der Ukraine geflohene Junge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG voraussichtlich nur vorübergehend in Deutschland sei, daher handele es sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 SGB IX um eine Ermessensentscheidung. Das SG widerspricht dem.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky