Das SG Dortmund verurteilt die Familienkasse mit Urteil vom 29.07.2020 zur Zahlung von Kindergeld an die Klägerin. Diese war bereits 2011 wegen drohender Zwangsheirat und Gewalt durch ihren Vater unbegleitet aus dem Niger geflohen. Nachdem die Familienkasse ihr seit 2014 Kindergeld bewilligt hatte, wurde ihr Anspruch im Jahr 2019 abgelehnt. Es bestehe die Vermutung, dass die Eltern der Klägerin sich weiterhin im Niger aufhalten. Die Klägerin habe daher Kenntnis vom Aufenthaltsort ihrer Eltern und könne diese jederzeit kontaktieren. Dem widerspricht das SG.