Das Sozialgericht Landshut spricht an 31.01.2018 einer Kroatin Hartz IV- Leistungen zu. Auch Au-pair-Tätigkeit ist als Arbeitnehmer*innentätigkeit einzustufen und kann einen Leistungsanspruch begründen.
Das Sozialgericht Landshut spricht an 31.01.2018 einer Kroatin Hartz IV- Leistungen zu. Auch Au-pair-Tätigkeit ist als Arbeitnehmer*innentätigkeit einzustufen und kann einen Leistungsanspruch begründen.