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Entscheidung des Sozialgerichts Landshut zu Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger*innen eingestellt

Das Sozialgericht Landshut spricht an 31.01.2018 einer Kroatin Hartz IV- Leistungen zu. Auch Au-pair-Tätigkeit ist als Arbeitnehmer*innentätigkeit einzustufen und kann einen Leistungsanspruch begründen.

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