In seinem Urteil vom 04.05.2018 spricht das SG einer syrischen Frau einen Anspruch auf Elterngeld zu, nachdem die Elterngeldstelle ihren Antrag wegen ungeklärter Identität mangels Geburtsurkunde abgelehnt hatte.
In seinem Urteil vom 04.05.2018 spricht das SG einer syrischen Frau einen Anspruch auf Elterngeld zu, nachdem die Elterngeldstelle ihren Antrag wegen ungeklärter Identität mangels Geburtsurkunde abgelehnt hatte.