In seinem Beschluss vom 19.08.2019 ordnet das VG im einstweiligen Rechtsschutz die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Dublin-Abschiebung nach Italien an. Im Fall einer Nigerianerin und deren Tochter erklärte das VG unter Verweis auf die `Tarakhel-Entscheidung´ des EGMR, sei eine individualisierte Garantieerklärung der italienischen Behörden zu Unterbringung und Unterhalt erforderlich.