In seiner positiven Entscheidung vom 03.03.2020 spricht das VG einer zwangsverheirateten Afghanin die Flüchtlingsanerkennung zu. Die Verheiratung einer 12-13-Jähriger sei schon nach afghanischem Recht rechtswidrig und unwirksam und die Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der zwangsverheirateten Afghaninnen, die sich im Fluchtland vom Ehemann getrennt haben, begründe Flüchtlingseigenschaft