Mit dem Urteil vom 25.05.2020 stellt das VG fest, dass die allgemeine Garantieerklärung Italiens bei Überstellung einer Schwangeren unzureichend sei
Mit dem Urteil vom 25.05.2020 stellt das VG fest, dass die allgemeine Garantieerklärung Italiens bei Überstellung einer Schwangeren unzureichend sei