In seiner Entscheidung vom 03.02.2015 hebt das Gericht den Entzug des Freizügigkeitsrechts einer bulgarischen Betroffenen von Menschenhandeldurch die Ausländerbehörde wegen Ermessensfehlern auf.
In seiner Entscheidung vom 03.02.2015 hebt das Gericht den Entzug des Freizügigkeitsrechts einer bulgarischen Betroffenen von Menschenhandeldurch die Ausländerbehörde wegen Ermessensfehlern auf.