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Entscheidung des VG Berlin zur Flüchtlingsanerkennung für Afghanin aufgrund westlich geprägter Identität in die Datenbank eingestellt

Das Verwaltungsgericht Berlin spricht mit Urteil vom 17.10.2018 einer Afghanin die Flüchtlingsanerkennung zu und stellt klar, dass afghanische Frauen mit stark westlich geprägter Identität eine soziale Gruppe im Sinne des § 3 des Asylverfahrensgesetzes darstellen

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