Das VG bejaht Abschiebeschutz und macht interessante Ausführungen zur Situation nigerianischer Menschenhandelsopfer und mafiöser Täter*innenstrukturen in Italien, zur Glaubwürdigkeit bei Offenbarung der Menschenhandelsgeschichte erst bei Beratungsstelle und zur Wirkung des Voodoo-Schwurs. Diese Entscheidung wurde aber im Folgeverfahren vom VGH aufgehoben, da eine mögliche Zuständigkeit anderer Länder nicht geprüft wurde